Schulbeginn für die Viertklässler
Liebe Eltern der Grundschule Spradow,
am 04.05.20 beginnen die Grundschulen in NRW schrittweise mit dem Unterricht für die 4. Klassen.
Die verbindlichen Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung zu Anfangszeiten und Umfang des Unterrichts werden wir nur sehr kurzfristig erhalten, dann aber sofort an Sie weiterleiten.
Zum jetzigen Zeitpunkt scheint es uns als sehr wahrscheinlich, dass unsere
4. Klasse in zwei Lerngruppen aufgeteilt wird.
Sollten Sie vor oder nach dem Unterricht eine Betreuung für Ihr Kind benötigen, gelten weiterhin die Bedingungen für die Notbetreuung.
Die früher gewohnte OGS wird voraussichtlich noch nicht stattfinden.
Sollte Ihr Kind von einer chronischen Erkrankung betroffen sein, die eine Teilnahme am Unterricht in Coronazeiten nicht ermöglicht, dann setzen Sie sich bitte frühzeitig mit mir oder der Klassenleitung in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn es erkaltet ist und/oder Husten hat.
Vom Ministerium haben wir für den Unterrichtsbeginn verschärfte Hygienevorgaben erhalten, die wir gemeinsam mit dem Schulträger bestmöglich umgesetzt haben.
Für die Kinder der 1. – 3. Klassen gelten weiterhin die bekannten Bedingungen. Die Corona Krise stellt uns vor große Herausforderungen. Alles ist verändert und vor allem nicht planbar.
Wir sind in engem Austausch mit allen Beteiligten, um so alles bestmöglich für die Kinder, Eltern und Kolleg*innen zu regeln.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Maasjost
Telefonisch wieder erreichbar
Die Grundschule Spradow ist telefonisch wieder erreichbar.
Mitteilungen, die die Notbetreuung betreffen, zum Beispiel Anmeldungen für die Betreuung oder Änderungen bitte weiterhin als Mail an
Aktuelle Informationen zum Wiederbeginn des Unterrichts 17.04.2020
Notgruppe - Betreuung
Ministerium für
Schule und Bildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Liebe Eltern,
die aktuelle Situation stellt uns alle vor große und noch nie da gewesene Herausforderungen – gerade auch Familien mit Kindern. Alle Menschen in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Infektionsketten, die zu einer weiteren, schnellen
Verbreitung des Corona-Virus führen können, müssen unterbrochen werden. Im öffentlichen Raum dürfen nicht mehr als zwei Personen zusammen unterwegs sein, Ausnahmen gelten nur für die eigene Familie. Die Einstellung des regulären Schulbetriebes, die Beschränkung der Freizeitmöglichkeiten und der Bewegungsfreiheit sind besonders für Kinder und Jugendliche große Einschnitte. Sie verbringen nun viel Zeit zu Hause, ohne die gewohnten Strukturen, Abläufe und Beschäftigungsmöglichkeiten.
In den Schulen findet derzeit nur eine Notbetreuung statt, die seit dem 23.03.2020 auch am Wochenende und in den Osterferien geöffnet bleiben wird. Diese Notbetreuung steht für Kinder bereit, deren Eltern in Bereichen der so genannten „kritischen Infrastruktur“ arbeiten. Dazu ist eine Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers nötig.
In der Notbetreuung werden Schülerinnen und Schüler bis Klasse 6 in kleinen Gruppen von Lehrerinnen und Lehrern und anderem pädagogischen Personal im Landesdienst der eigenen Schule sowie vom Personal des Ganztagsträgers betreut. In der Notbetreuung findet kein Unterricht statt, sondern werden andere Angebote zur Beschäftigung, nach Möglichkeit auch zur Bewegung der Schülerinnen und Schüler unterbreitet.
Die Notbetreuung ist wichtig, damit Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Personal in der Altenpflege, Lebensmittel-Verkäuferinnen und Verkäufer und andere wichtige Berufsgruppen weiterhin ihrer Arbeit im Interesse der gesamten Gesellschaft nachgehen können.
Ich möchte Sie herzlich bitten, mit diesen Regelungen bewusst und verantwortungsvoll umzugehen. Diesen Appell richte ich auch an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Wo immer es geht, sollte es Eltern ermöglicht werden, von zu Hause aus zu arbeiten, damit die Kolleginnen und Kollegen in der Notbetreuung nicht überfordert werden. Bitte achten Sie strengstens darauf, dass Ihre Kinder außerhalb der Notbetreuung keine weiteren Kontakte über den eigenen Haushalt hinaus haben. Auch für das Angebot der Notbetreuung gilt: Je effektiver wir Infektionsketten unterbrechen können, desto besser ist es.
Die Organisation der Notbetreuung stellt auch unsere Schulen vor organisatorische Herausforderungen. Alle Kinder und Jugendlichen, alle Lehrkräfte und anderes pädagogisches Personal, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ganztagsträger sollen in der Notbetreuung sichere Bedingungen vorfinden, damit es auch hier möglichst nicht zu weiteren Ansteckungen kommt. Auch deshalb ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Nutzung dieses Angebotes nötig.
Die Schulträger werden die erforderlichen Hygienemaßnahmen ergreifen. Die genutzten Schulräume werden regelmäßig gereinigt.
Ich bin den Lehrkräften und dem Personal der Ganztagsträger und der Betreuungsangebote für den großen Einsatz sehr dankbar!
Und auch Ihnen, liebe Eltern, möchte ich für Ihre Flexibilität und Ihre Bereitschaft, sich auf die für Sie oftmals schwierige Situation einzustellen, herzlich danken. Und ich möchte Sie auch um Ihr Verständnis bitten, dass wir Maßnahmen und Regelungen ständig prüfen und anpassen müssen. Diese besondere Situation fordert uns alle heraus und wir werden sie nur gemeinsam bewältigen. Wir brauchen Vernunft, Solidarität und Gemeinschaftssinn, um diese Situation zu meistern.
Gespräche in der Familie, gegenseitiges Verständnis für die Sorgen und Nöte der Familienmitglieder können helfen, diese Ausnahmesituation zusammen zu bewältigen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute! Bleiben Sie gesund!
Ihre
Yvonne Gebauer
Telefonisch nicht erreichbar
Leider funktioniert die Telefonanlage der Grundschule Spradow zur Zeit nicht.
Bei dringenden Angelegenheiten erreichen Sie uns per E-Mail: