Unsere Leistungsbewertung für alle Fächer basiert auf dem Schulgesetz, der Ausbildungsordnung der Grundschule und den Richtlinien für die Grundschule in Nordrhein-Westfalen.
Alle vom Kind erbrachten Leistungen bilden die Grundlage der Leistungsbewertung.
Neben schriftlichen Lernstandskontrollen, die der punktuellen Überprüfung fach- und inhaltsbezogener Kompetenzen dienen, stellen auch alle mündlichen und praktischen Leistungen die Beurteilungsgrundlage dar.
Weiterhin fließen nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte in die Bewertung mit ein.
In Gruppen erbrachte Leistungen und soziale Kompetenzen sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Mit individuellen Aufzeichnungen dokumentieren die Lehrkräfte die langfristige Entwicklung der prozess- und inhaltsbezogenen Kompetenzen des Kindes. Aus den Langzeitbeobachtungen können wertvolle Hinweise für individuelle Lern- und Förderempfehlungen sowie für die Erstellung von Förderplänen gewonnen werden.
Ausführliche Darstellungen zur Leistungsbewertung sind im Schulprogramm festgehalten.