Liebe Eltern,

das Ministerium für Schule und Bildung wendet sich in einem Brief mit wichtigen Hinweisen an Sie:

 

Hinweise zum Testverfahren in der letzten Schulwoche vor den Weihnachtsferien sowie zum Start des optimierten „Lolli-Testverfahrens“ nach den Weihnachtsferien

Liebe Eltern,

Dank der guten Zusammenarbeit aller Beteiligten, und somit auch Dank Ihres Engagements, konnte der Präsenzunterricht bis zum Jahresende im Interesse Ihrer Kinder durchgeführt werden. Deshalb möchten wir uns zum Ende des Jahres herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung bedanken.

Durch eine gut abgestimmte Kommunikation zwischen Laboren, Schule und Ihnen ist es bislang schon gut gelungen, die Informationen zur Befundübermittlung allen Beteiligen zu den abgesprochenen Zeiten zur Verfügung zu stellen, sodass bei größtmöglicher Sicherheit für die Gesundheit aller Schülerinnen und Schüler im Falle eines Positivbefundes die Teilnahme am Unterricht für die Kinder unmittelbar wieder möglich ist. Sollte es aufgrund der spürbar hohen Auslastung bei den Laboren zu einzelnen Verzögerungen gekommen sein oder dies in Zukunft der Fall sein, möchten wir um Ihr Verständnis bitten.

Mit dem Start am 10. Januar 2022 vereinfachen wir das Lolli-Testverfahren dahingehend, dass Schülerinnen und Schüler morgens künftig zusätzlich zu der Poolprobe eine Einzelprobe in der Schule abgeben, damit diese im Falle eines auffälligen Pooltestergebnisses nun unmittelbar von den Laboren ausgewertet werden kann. Darüber haben wir Sie bereits im Zusammenhang mit der SchulMail vom 16. November 2021 informiert. Auf diese Weise müssen Sie als Sorgeberechtigte bei einem positivem Pooltest künftig keine Einzelprobe in der Schule mehr abgeben. Dadurch ersparen wir Ihren Kindern im Falle eines positiven Poolergebnisses einen Tag der häuslichen Isolation. Heißt konkret: Alle Schülerinnen und Schüler, deren Einzelprobe einen negativen Befund hat, können direkt am nächsten Morgen wieder am Unterricht teilnehmen.

Über das Ergebnis werden Sie als Sorgeberechtigte auf Basis der registrierten Schülerdaten direkt vom Labor informiert.

Hierfür ist es dringend erforderlich, dass Sie Ihre bei den Schulen hinterlegten Kontaktdaten stets aktuell halten und Änderungen umgehend der Schule mitteilen.

Speziell im Hinblick auf diese Anpassung des Testverfahrens in der ersten Anlaufphase wollen wir Sie ausdrücklich bitten, von direkten Rückfragen an die Labore durch Sie abzusehen und sich im Bedarfsfalle in dieser Übergangszeit an die Schule zu wenden.

Zusätzlich möchten wir Sie auf folgende Anpassungen des Testrhythmus hinweisen:

1. Testrhythmus in der letzten Schulwoche vor den Weihnachtsferien

In der letzten Woche vor den Ferien werden alle Kinder am 22. Dezember 2021 an einer Pooltestung teilnehmen. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre Kinder alle mit einer größtmöglichen Sicherheit in die Feiertage gehen können. Eine Übersicht zum angepassten Testablauf vor den Weihnachtsferien ist im Bildungsportal hinterlegt. Bis zu den Weihnachtsferien wird noch das bekannte Verfahren praktiziert. Das bedeutet, dass Sie im Falle einer positiven Pooltestung die Einzelprobe Ihres Kindes bitte direkt zur Schule bringen.

Sollte Ihr Kind am letzten Schultag zum Zwecke der Poolauflösung noch eine Einzelprobe in der Schule abgeben müssen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dieser Einzeltestbefund am Morgen des darauffolgenden Tages, dem 24. Dezember 2021, vom Labor direkt an Sie übermittelt wird. Sie als Eltern übernehmen dann die nächsten Schritte im Falle einer positiven Einzelprobe.

2. Testrhythmus in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien

Um einen möglichst sicheren Schulstart im neuen Jahr zu ermöglichen, sollen am Montag, den 10. Januar 2022, alle Schülerinnen und Schüler eine Pool- und Einzelprobe im Rahmen der PCR-Lolli-Testung abgeben. Anschließend wird der Ihnen bekannte und im Bildungsportal hinterlegte Testrhythmus ab dem nachfolgenden Mittwoch fortgeführt. Wir bitten Sie um Verständnis, dass das erhöhte Testaufkommen bei den Laboren zu Verzögerungen in der Pool- und Einzeltestergebnisübermittlung führen kann. Schülerinnen und Schüler, die in einem positiven Pool waren und deren Ergebnis des Einzeltests noch nicht vorliegt, verbleiben am Dienstag, 11. Januar 2021, in der sogenannten häuslichen Isolation bis der Befund des Einzeltests vorliegt.

Sie können die Sicherheit aller und eine gesunde Rückkehr Ihres Kindes in die Schule zusätzlich dadurch erhöhen, dass Sie auch während der Weihnachtsferien regelmäßig die Möglichkeiten der Bürgertestung nutzen.

Wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage und einen guten Start in das Neue Jahr.